Gesellschaftliche und kulturelle Angebote für alle
Die sogenannte Kulturlegitimationskarte, kurz KulturLegi, macht Kultur-, Bildungs- und Sportangebote für Menschen an der Armutsgrenze erschwinglich und fördert so die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Detaillierte Infos zu den Angeboten finden Sie auf der Webseite der KulturLegi Schweiz.
Wie kommt man zur KulturLegi?
In Liechtenstein ist die Caritas Liechtenstein für die Ausstellung der KulturLegi zuständig. Sie gilt ein Jahr und kann jeweils auf Antrag um ein Jahr verlängert werden. Senden Sie das vollständig ausgefüllte und ausgedruckte KulturLegi-Antragsformular mit einem Passfoto versehen an die Caritas Liechtenstein, Landstrasse 25, 9494 Schaan.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, das Formular auszudrucken, so senden Sie bitte eine Email an info@caritas.li oder rufen Sie uns an unter 376 50 33, damit wir Ihnen die Unterlagen zustellen können.
Wer ist bezugsberechtigt?
Die kostenlose KulturLegi beziehen können Erwachsene und Kinder ab 5 Jahren, die nachweislich am oder unter dem Existenzminimum leben. Dazu gehören zum Beispiel:
- Sozialhilfeempfänger,
- Bezüger von Ergänzungsleistungen von AHV, IV oder FAK,
- Studenten mit Stipendien,
- Personen mit Lohnpfändung oder
- Personen ohne Unterstützungsgelder, deren Einkommen aber nachweislich am Existenzminimum liegt.
1996 von der IG Sozialhilfe in der Stadt Zürich lanciert, wird die KulturLegi seit 2004 unter dem Dach der Caritas angeboten. Im Verlauf der Jahre konnte das Angebot ausgeweitet und in verschiedenen Regionen der Schweiz eingeführt werden. Mittlerweile betreiben 13 regionale Caritas-Organisationen ein KulturLegi-Büro und unterhalten gemeinsam mit der Caritas Schweiz eine nationale Geschäftsstelle in Luzern.
Seit 2020 auch in Liechtenstein
In der Schweiz nutzen bereits rund 96'000 Menschen das Angebot der KulturLegi mit rund 3`100 Institutionen, darunter Freizeiteinrichtungen wie Theater, Sportvereine, Bäder und Bildungshäuser. 2020 hat die Caritas Liechtenstein das Projekt im Fürstentum lanciert, so dass die Nutzerinnen und Nutzer aus der Schweiz und Liechtenstein die Angebote in beiden Ländern in Anspruch nehmen können.